Nach § 650f BGB sind Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen von Bauunternehmen oder Handwerksbetrieben eine Sicherheit für deren Werklohnansprüche zu leisten. Diese Sicherheitsleistung, die als Bauhandwerkersicherheit oder Bauhandwerkersicherungsbürgschaft bezeichnet wird, gewährleistet, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung erhält – auch im Fall von Zahlungsunfähigkeit, Projektabbruch oder Insolvenz aufseiten des Auftraggebers.
Für Bauherren, Generalunternehmer, Investoren und Projektträger, die Bauleistungen vergeben, ist die Stellung einer solchen Sicherheitsleistung gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein entsprechender Sicherheitsanspruch geltend gemacht wird.
Eine praktische Lösung zur Erfüllung dieser Anforderung bietet die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft durch spezialisierte Kautionsversicherer. Dieser Weg ermöglicht es, die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, ohne die betriebliche Liquidität einzuschränken oder wertvolle Kreditlinien bei Hausbanken zu blockieren.