Ohne eine Bietungsbürgschaft ist die Teilnahme an vielen öffentlich-rechtlichen Ausschreibungen ausgeschlossen. Liegt keine bedingungsgemäße Bürgschaft oder eine alternative Barhinterlegung vor, verweigern Behörden die Teilnahmemöglichkeit. Besonders häufig kommen Bietungsbürgschaften bei der Ausschreibung öffentlicher Bauvorhaben zum Tragen.
Eine besondere Relevanz haben Bietungsbürgschaften zudem im Sektor der Erneuerbaren Energien. Sie betrifft Unternehmen aus den Bereichen Wasserkraft, Geothermie, Bioenergie und Photovoltaik.
Als Teilnahmevoraussetzung für eine Ausschreibung verlangt die Bundesnetzagentur gemäß EEG § 31 ebenfalls Bietungsbürgschaften, wenn die Bieter keine Barhinterlegung vornehmen wollen. Unternehmen müssen daher bereits im Vorfeld sicherstellen, dass ausreichende Bürgschaftslinien zur Verfügung stehen. Nur mit einer rechtzeitig vorliegenden und in der Höhe passenden Bürgschaft können Sie überhaupt an den Vergabeverfahren teilnehmen.
Eine verlässliche Bietungssicherheit ist der Schlüssel, um effizient und verlässlich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können.