Kran montiert Rotorblatt an einer Windkraftanlage.
Absicherung von Rückbaupflichten

Rückbaubürgschaft

Sie planen oder betreiben bereits einen Windpark, eine Solar- oder Biogasanlage und benötigen eine Rückbaubürgschaft?

Was genau eine Rückbaubürgschaft ist, was sie absichert und welche Vorteile eine Kautionsversicherung im Vergleich zu einer Barkaution oder Bankbürgschaft hat, erfahren Sie auf dieser Seite.

Was ist eine Rückbaubürgschaft?

Eine Rückbaubürgschaft ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die den ordnungsgemäßen Rückbau einer baulichen Anlage und die Wiederherstellung des ursprünglichen Grundstückszustands nach Ende der Nutzungsdauer absichert.

Im Bereich der Erneuerbaren Energien fordern Behörden und Grundstückseigentümer bei Energiebauprojekten regelmäßig eine Rückbaubürgschaft. Diese Sicherheitsleistung betrifft gleichermaßen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, Biogasanlagen und Windkraftanlagen. Sie stellt sicher, dass die Rückbaukosten gedeckt sind, falls der Betreiber seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann. 

Mit einer Rückbaubürgschaft werden die gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen zuverlässig erfüllt, ohne die Liquidität zu belasten. Während Banken diese Absicherung traditionell über Kreditlinien bereitstellen, bieten versicherungsbasierte Rückbaubürgschaften eine Alternative, die nicht auf die Banklinien angerechnet wird. Durch diese Absicherung bleibt der finanzielle Spielraum für Investitionen, Betrieb und Wachstum erhalten. 

Rückbaubürgschaft: Barhinterlegung, Bankaval oder Kautionsversicherung?

Der Nachweis von Sicherungsmitteln zur Erfüllung der Rückbauverpflichtung kann eine genehmigungsrechtliche oder vertragliche Voraussetzung für die Errichtung von Photovoltaik-, Biogas und Windkraftanlagen in Deutschland sein. Ohne die Vorlage einer ausreichend bemessenen und den Vorgaben entsprechenden Rückbaubürgschaft ist der Abschluss des Errichtungsvorhabens nicht möglich. Für Projektentwickler und Anlagenbetreiber bestehen verschiedene Optionen zur Erfüllung dieser gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung:

Betreiber können die Sicherheitsleistung als Barhinterlegung auf ein Sperrkonto bei der Behörde oder dem Verpächter einzahlen. Dieses wird dort während der gesamten Betriebslaufzeit verwahrt und steht während der Sicherungszeit nicht für betriebliche Zwecke zur Verfügung. Das Kapital ist demnach gebunden, wird gar nicht oder nur sehr gering verzinst und steht für eine Optimierung der Finanzierungsstruktur nicht zur Verfügung.   

Rückbaubürgschaft: Gesetzliche und vertragliche Grundlagen

Die Verpflichtung zur Stellung einer Rückbaubürgschaft kann sich aus unterschiedlichen Anforderungen ergeben. Sie kann einerseits Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sein und auf gesetzlichen Vorgaben beruhen. Andererseits verlangen auch private Grundstückseigentümer und Verpächter häufig eine entsprechende Sicherheit, die vertraglich in Pacht- oder Nutzungsverträgen geregelt wird.

Rückbaubürgschaften können im Genehmigungsverfahren als Nachweis der erforderlichen Rückbauverpflichtung gegenüber den zuständigen Baugenehmigungsbehörden dienen. Die rechtliche Grundlage bildet § 35 Absatz 5 Satz 2 BauGB. Danach sind Betreiber von Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen sowie von Batteriespeichersystemen (BESS) verpflichtet, die Anlagen nach Beendigung der Nutzung einschließlich der damit verbundenen Bodenversiegelungen zurückzubauen. Um die Erfüllung dieser Verpflichtung auch nach Einstellung des Anlagenbetriebs sicherzustellen, können die Genehmigungsbehörden die Vorlage einer entsprechenden Rückbausicherheit verlangen.

Die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis vieler Bundesländer berücksichtigen bei der Rückbauverpflichtung regelmäßig auch die Entfernung von Fundamenten.

Rückbaubürgschaft für Erneuerbare Energien

Hauptanwender sind Betreibergesellschaften von Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen, Wasserkraftwerken und Batteriespeichersystemen (BESS), die gesetzliche oder vertragliche Anforderungen zur Absicherung der Rückbauverpflichtung erfüllen müssen. Gerade in der Projektentwicklung und im Anlagenbetrieb der Energiewirtschaft ist die Rückbaubürgschaft heute ein unverzichtbarer Bestandteil der Projektumsetzung. Sie ermöglicht Anlagenbetreibern, erforderliche Sicherheiten bereitzustellen, ohne Kapital durch Barhinterlegungen zu binden oder bestehende Kreditlinien zusätzlich zu belasten.

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