Beim Import von Waren nach Deutschland sind Zölle und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gemäß den Zollvorschriften in der Regel unverzüglich bei der Einfuhr zu entrichten. Das Zollamt prüft die eingegangenen Waren im Rahmen der Zollabwicklung, ermittelt die fälligen Abgaben und gibt die Sendung erst nach vollständiger Zahlung zur weiteren Verwendung frei. Kann der Importeur die geforderten Beträge im Zollverfahren nicht sofort begleichen, behält das Zollamt die Ware als Sicherheit ein, bis alle Zahlungsverpflichtungen aus der Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren erfüllt sind.
Für Importeure und Spediteure bedeutet das eine hohe finanzielle Belastung, bevor überhaupt ein Verkaufserlös erzielt wird. Eine Zollbürgschaft, auch Zollaval genannt, ist eine von den Zollbehörden anerkannte Sicherheit, die statt von einer Bank auch von einem Kautionsversicherer übernommen werden kann.
Sie ermöglicht es, Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erst dann zu begleichen, wenn die Waren weiterverkauft oder weiterverarbeitet wurden. Gleichzeitig sorgt die Zollbürgschaft dafür, dass das Hauptzollamt abgesichert ist, da die Zahlung der Zollabgaben im Bedarfsfall durch den Bürgen gewährleistet wird.